Kanton Zürich
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Du kannst diesen Artikel auf Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch lesen.
Dieser Artikel enthält spezifische Informationen zur örtlichen Gesetzeslage für alle Gastgeber:innen von Unterkünften in Zurich. So wie bei unserem Länderartikel für die Schweiz bist du selbst dafür verantwortlich, alle Verpflichtungen, die für dich als Gastgeber:in gelten, zu prüfen und dich daranzuhalten. Dieser Artikel kann dir als Grundlage oder Ausgangspunkt dienen, auf den du zurückkommen kannst, wenn du Fragen hast. Er erfüllt jedoch nicht den Anspruch auf Vollständigkeit und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Du solltest immer überprüfen, ob die jeweiligen Gesetze und Verfahren noch aktuell sind.
Einige der Gesetze, die dich betreffen können, sind kompliziert. Wende dich bitte direkt an die Touristeninformation Zürich (Telefonnummer +41 44 215 40 00) oder an eine andere fachkundige Stelle vor Ort, beispielsweise eine Anwalts- oder Steuerkanzlei, falls du Fragen hast.
Kurtaxe
Seit dem 1. August 2018 ziehen wir die kantonale Kurtaxe automatisch ein und leiten sie bei deiner Buchung direkt an das Tourismusbüro in Zürich weiter. Für Gäste wird mit Buchungen im Kanton Zürich eine Kurtaxe von 2,50 Schweizer Franken pro Person und Nacht fällig. Diese erscheint separat auf ihren Rechnungen und wird dem Gesamtbetrag hinzugefügt.
Meldepflicht
Gastgeber:innen sind verpflichtet, die Polizei im Kanton Zürich über alle Gäste zu informieren, die in ihrer Unterkunft übernachten. Weitere Informationen findest du in der Rechtsgrundlage der Meldepflicht.